Neue Rundverfügung und neuer Brief des Kultusministers
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
auf der bekannten Seite finden Sie die neue Rundverfügung sowie die neuen Briefe unseres Kultusministers.
Folgendes hat sich geändert:
Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung wird die Maskenpflicht in den Jahrgängen 1 und 2 wieder eingeführt.
Ein Zutritt zum Gebäude für Externe (z.B. Eltern im Rahmen von Gesprächsterminen) ist nur noch unter 2G+-Regeln möglich.
Feierlichkeiten o.ä. unter Teilnahme von Externen sind untersagt.
Es erfolgt in der Regel keine generelle Quarantäneanordnung mehr. Wenn ein Schnelltest positiv sein sollte, ist dies der Schulleitung und dem Gesundheitsamt zu melden. (Hier erfolgt die Kontrolle über einen PCR-Test.) Für die restlichen Kinder der Klasse folgen an den folgenden fünf Schultagen tägliche Selbsttests. (Danach erfolgt automatisch der Rückschritt zu montags, mittwochs und freitags.)
Viele Grüße
Michael Brandt