Information rund um Corona
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
wir möchten Ihnen auf dieser Seite die allgemeinen, jedoch schulbezogenen Informationen rund um den Corona-Virus zukommen lassen.
Zuerst finden Sie unter folgenden Links unser aktuelles Hygienekonzept:
Corona Hygieneplan Schuljahr 2020/21
Hier finden Sie die grundsätzlichen Regelungen zu den unterschiedlichen Szenarien.
Leitfaden- Schule in Corona-Zeiten
Rahmenhygieneplan Stand 08.01.2021
Übersicht über die Regelungen ab dem 1.12.
Möglicher Stufenplan (ab den Osterferien?)
Falls Ihr Kind Krankheitssymptome zeigt, bietet Ihnen folgende Grafik des Kultusministeriums eine Hilfestellung:
Darf mein Kind in die Schule(Stand 21.09.2020)
Falls Sie sich fragen, wie wir als Schule in einem (allgemeinen) Krankheitsfall zu handeln haben, hilft die folgende Grafik des Kultusministeriums:
Handlungsempfehlung für Schulen(Stand 21.09.2020)
Folgend finden Sie die letzten Briefe des Kultusministers:
Brief des Kultusministers an die Erziehungsberechtigten vom 11.02.2021
Brief des Kultusministers an die Erziehungsberechtigten vom 11.02.2021 in kurzer Variante
Brief des Kultusministers an die Schulleitungen und Lehrkräfte vom 02.02.21
Brief des Kultusministers an die Erziehungsberechtigten vom 20.01.2021
Brief des Kultusministers an die Erziehungsberechtigten vom 20.01.2021 in verkürzter Fassung
Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht (kann jedoch auch formlos per Mail erfolgen)
Brief des Kultusministers an die Erziehungsberechtigten vom 05.01.2021
Brief des Kultusministers an die Erziehungsberechtigten vom 05.01.2021 in kurzer Variante
Brief des Kultusministers an die Erziehungsberechtigten vom 15.12.2020
Brief des Kultusministers an die Erziehungsberechtigten vom 15.12.2020 in kurzer Variante
Brief des Kultusministers an die Kinder vom 15.12.2020
Schüler/innen können sich vom Präsenzunterricht befreien lassen, wenn Sie einer Risikogruppe angehören. Es muss ein Attest vorgelegt werden.
Beim „Lernen zu Hause“ werden die Kinder mit Aufgaben versorgt, die verbindlich bearbeitet werden müssen. Für die Eltern dient hier zur Orientierung der Leitfaden des Kultusministeriums zum „Lernen zu Hause“.
Zu den Risikogruppen gehören gemäß Angaben des RKI Personen mit folgenden Vorerkrankungen:
- Des Herz-Kreislauf-Systems
- Der Lunge
- Chronische Lebererkrankungen
- Diabetes mellitus
- Krebserkrankungen
- Geschwächtes Immunsystem, z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche hervorgeht
In besonders begründeten Härtefällen kann auch eine Befreiung vom Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler erfolgen, die mit Angehörigen vulnerabler Gruppen in häuslicher Gemeinschaft leben. Hierzu ist ein Antrag zu stellen.
Informationsschreiben zu Kindern mit vulnerablen Angehörigen
Antrag auf "Lernen zu Hause" für Kinder mit vulnerablen Angehörigen