Befreiung vom Unterricht bei kirchlichen Feiertagen
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
wir leben zwar in einem christlich geprägten Land, jedoch in einer vielfältigen Gesellschaft.
Sollten Sie einer anderen Glaubensgemeinschaft angehören, so steht Ihnen per Gesetz die Ausübung Ihres Glaubens auch zusammen mit Ihren Kindern zu.
Damit Sie diesbezüglich nicht in Konflikt mit der Schulpflicht Ihres Kindes kommen, ist für die Teilnahme an kirchlichen Feiertagen vorher ein Antrag zu stellen.
Diesen können Sie auf dieser Seite herunterladen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Brandt